Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2015 aufgehoben
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§ 13 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Archivdienst des Bundes (LAP-ghDArchivV k.a.Abk.)

V. v. 15.08.2002 BGBl. I S. 3187; aufgehoben durch § 34 V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2478
Geltung ab 21.08.2002; FNA: 2030-7-21-2 Beamte
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§ 13 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Archivschule Marburg - Fachhochschule für Archivwesen



Die Fachstudien werden an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und an der Archivschule Marburg - Fachhochschule für Archivwesen - durchgeführt. Die Einstellungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter der jeweiligen Fachhochschule zum Studium zu.