§ 21 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen haben zum Ziel, auf die Fachstudien vorzubereiten und die in den Fachstudien und in den Praktika gewonnenen Kenntnisse in enger Beziehung zur Praxis zu vertiefen. Die Lehrveranstaltungen und der praktische Einsatz am Arbeitsplatz werden aufeinander abgestimmt.
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