§ 45 SEBG Strafvorschriften ... mit Abs. 4, ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, 2. entgegen § 44 Nr. 1 oder 2 eine dort genannte Tätigkeit behindert, beeinflusst oder stört oder 3. ... dort genannte Tätigkeit behindert, beeinflusst oder stört oder 3. entgegen § 44 Nr. 3 eine dort genannte Person benachteiligt oder begünstigt. (3) Handelt der ...