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§ 2 - THW-Auslandsunfallfürsorgeverordnung (THW-AuslUFV)
V. v. 24.10.1996 BGBl. I S. 1571; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
Geltung ab 01.11.1996; FNA: 215-10-2 Zivilschutz
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Geltung ab 01.11.1996; FNA: 215-10-2 Zivilschutz
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§ 2 Erkrankungen und Unfälle im Ausland
Bei einer Verwendung hauptamtlicher Angehöriger und Helfer im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des THW-Gesetzes wird diesen Personen Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung des § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes gewährt, wenn eine Erkrankung oder deren Folgen auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse zurückzuführen sind, denen diese Personen während einer Verwendung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des THW-Gesetzes besonders ausgesetzt waren. Das gleiche gilt für einen Unfall infolge derartiger Verhältnisse.
Text in der Fassung des Artikels 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk G. v. 29. Juli 2009 BGBl. I S. 2350 m.W.v. 1. September 2009
Frühere Fassungen von § 2 THW-AuslUFV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2350 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 THW-AuslUFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 THW-AuslUFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
THW-AuslUFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
Artikel 2 THW-HelfRGuaÄndG Änderungen weiterer Vorschriften
... THW-Auslandsunfallfürsorgeverordnung vom 24. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1571) werden in § 2 Satz 1 die Wörter „THW-Helferrechtsgesetzes" durch die Wörter ...
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