§ 2 - THW-Auslandsunfallfürsorgeverordnung (THW-AuslUFV)

V. v. 24.10.1996 BGBl. I S. 1571; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
Geltung ab 01.11.1996; FNA: 215-10-2 Zivilschutz
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§ 2 Erkrankungen und Unfälle im Ausland


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Bei einer Verwendung hauptamtlicher Angehöriger und Helfer im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des THW-Gesetzes wird diesen Personen Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung des § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes gewährt, wenn eine Erkrankung oder deren Folgen auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse zurückzuführen sind, denen diese Personen während einer Verwendung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des THW-Gesetzes besonders ausgesetzt waren. Das gleiche gilt für einen Unfall infolge derartiger Verhältnisse.


Text in der Fassung des Artikels 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk G. v. 29. Juli 2009 BGBl. I S. 2350 m.W.v. 1. September 2009

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Frühere Fassungen von § 2 THW-AuslUFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2350

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Zitierungen von § 2 THW-AuslUFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 THW-AuslUFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in THW-AuslUFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
Artikel 2 THW-HelfRGuaÄndG Änderungen weiterer Vorschriften
... THW-Auslandsunfallfürsorgeverordnung vom 24. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1571) werden in § 2 Satz 1 die Wörter „THW-Helferrechtsgesetzes" durch die Wörter ...


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