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Zitierungen von § 25 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 LAP-gntZollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gntZollV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 LAP-gntZollV Zulassung zum Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Zolldienstes des Bundes zugelassen werden. § 25 Abs. 2 gilt ...
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