Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 38 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 LAP-gntZollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gntZollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 LAP-gntZollV Leistungsnachweise während der Fachstudien
... eine Woche vor der Ausführung angekündigt. Der Leistungsnachweis wird nach § 38 bewertet und schriftlich bestätigt; Studienabschnitt, Fach, Art des Nachweises, Rangpunkt und ... und Noten aufgeführt werden. Das Zeugnis schließt mit der Angabe der nach § 38 Abs. 1 Satz 2 ermittelten Durchschnittspunktzahl ab. Soweit Anwärterinnen und Anwärter ...
§ 24 LAP-gntZollV Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
... mindestens für einen Monat zugewiesen werden, eine schriftliche Bewertung nach § 38 abgegeben. (2) Während der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sind vier ... der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sind vier Leistungsnachweise zu erbringen, die nach § 38 bewertet werden. (3) Die Bewertung nach Absatz 1 wird auf der Grundlage des Entwurfs ...
§ 25 LAP-gntZollV Zulassung zum Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2 sowie die §§ 9 bis 24 und 30 bis 44 sind entsprechend anzuwenden. (4) Wird die Zwischenprüfung oder die ...
§ 30 LAP-gntZollV Zwischenprüfung (vom 22.01.2009)
... (5) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüfenden unabhängig voneinander nach § 38 bewertet; die Zweitprüferin oder der Zweitprüfer kann Kenntnis von der Bewertung der ...
§ 37 LAP-gntZollV Mündliche Prüfung
... werden. (4) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 38 ; die Fachprüferin oder der Fachprüfer schlägt jeweils die Bewertung vor. Das ...
 
Anzeige