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Zitierungen von § 45 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 LAP-gntZollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gntZollV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
V. v. 15.01.2009 BGBl. I S. 47
Artikel 1 2. LAP-gntZollVÄndV
... durch die Angabe „Bildungs- und Wissenschaftszentrum" ersetzt. 7. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Übergangsvorschrift Auf ... ersetzt. 7. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Übergangsvorschrift Auf Anwärterinnen und Anwärter sowie ...
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