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Zitierungen von § 45 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 LAP-gntZollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gntZollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
V. v. 15.01.2009 BGBl. I S. 47
Artikel 1 2. LAP-gntZollVÄndV
... durch die Angabe „Bildungs- und Wissenschaftszentrum" ersetzt. 7. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Übergangsvorschrift Auf ... ersetzt. 7. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Übergangsvorschrift Auf Anwärterinnen und Anwärter sowie ...
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