Zitierungen von § 13b EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13b EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (vom 01.01.2025)
... sind, gehören zu den Einkünften im Sinne des Satzes 1, wenn die Voraussetzungen des § 13b erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den ... Betriebs auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb im Sinne des § 13b einer Genossenschaft oder eines Vereins gegen Gewährung von Mitgliedsrechten übertragen, ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025)
... 2 Satz 1 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung bleibt bestehen. (22b) § 13b in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) ist erstmals ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 160 BewG Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (vom 01.01.2025)
... (10) Einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bildet auch die gemeinschaftliche Tierhaltung ( § 13b des Einkommensteuergesetzes ) einschließlich der hiermit zusammenhängenden ...

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 3 GewStG Befreiungen (vom 06.03.2025)
... soweit die Gesellschaften und die Genossenschaften eine gemeinschaftliche Tierhaltung im Sinne des § 13b des Einkommensteuergesetzes betreiben; 13. private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende ...

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 25 KStG Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben (vom 01.01.2025)
... sowie für steuerpflichtige Vereine, die eine gemeinschaftliche Tierhaltung im Sinne des § 13b des Einkommensteuergesetzes  ...

Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 24 UStG Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (vom 01.01.2025)
... des § 13 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 13b des Einkommensteuergesetzes erfüllen. Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 5 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 29.12.2020)
... wird nach der Angabe zu § 13a folgende Angabe eingefügt: „ § 13b Gemeinschaftliche Tierhaltung". 2. In § 13 Absatz 1 Nummer 1 Satz 5 werden ... 5 werden die Wörter „§ 51a des Bewertungsgesetzes" durch die Angabe „ § 13b " ersetzt. 3. Nach § 13a wird folgender § 13b eingefügt:  ... durch die Angabe „§ 13b" ersetzt. 3. Nach § 13a wird folgender § 13b eingefügt: „§ 13b Gemeinschaftliche Tierhaltung (1) Zu den ... 3. Nach § 13a wird folgender § 13b eingefügt: „ § 13b Gemeinschaftliche Tierhaltung (1) Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ... 4. Nach § 52 Absatz 22a wird folgender Absatz 22b eingefügt: „(22b) § 13b in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) ist erstmals ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed