interne Verweise§ 44a EStG Abstandnahme vom Steuerabzug (vom 06.12.2024) ... sowie § 50d Absatz 3 sind entsprechend anzuwenden. Weitergehende Ansprüche aus § 43b oder § 50g oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bleiben unberührt. ...
§ 50c EStG Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen (vom 01.01.2025) ... Einkünften, die der Kapitalertragsteuer oder dem Steuerabzug nach § 50a unterliegen, der § 43b , der § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entgegenstehen, sind dessen ... 2 nicht auf die Rechte des Gläubigers der Kapitalerträge oder Vergütungen aus § 43b , § 50g oder dem Abkommen berufen. (2) Der Schuldner der ... dessen Antrag (Freistellungsantrag) vom Bundeszentralamt für Steuern bescheinigt wird, dass § 43b , § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Besteuerung der ... des anderen Staates nachzuweisen, dass er dort ansässig ist oder in den Fällen des § 43b Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative oder des § 50g Absatz 1 Satz 1 letzte Alternative dort eine Betriebsstätte hat. ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730) ist erstmals ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. (42b) § 43b und Anlage 2 (zu § 43b) in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung sind erstmals auf ... 1730) ist erstmals ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. (42b) § 43b und Anlage 2 (zu § 43b ) in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung sind erstmals auf Ausschüttungen anzuwenden, die ...
Zitat in folgenden NormenKörperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 32 KStG Sondervorschriften für den Steuerabzug (vom 06.12.2024) ... der Schuldnerin der Kapitalerträge beteiligt ist und die Mindestbeteiligungsvoraussetzung des § 43b Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes nicht erfüllt. Satz 1 gilt nur, soweit 1. keine Erstattung ...
Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995)
neugefasst durch durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4130; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 AbzStEntModG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Vorgang nach Satz 4 dieses Absatzes zu behandeln,". 7. § 43b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden vor dem Punkt am Ende ein ... 3 und 5 sowie § 50d Absatz 3 sind entsprechend anzuwenden. Weitergehende Ansprüche aus § 43b oder § 50g oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bleiben unberührt. ... Einkünften, die der Kapitalertragsteuer oder dem Steuerabzug nach § 50a unterliegen, der § 43b , der § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entgegenstehen, sind dessen ... 2 nicht auf die Rechte des Gläubigers der Kapitalerträge oder Vergütungen aus § 43b , § 50g oder dem Abkommen berufen. (2) Der Schuldner der Kapitalerträge oder ... dessen Antrag (Freistellungsantrag) vom Bundeszentralamt für Steuern bescheinigt wird, dass § 43b , § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Besteuerung der ... des anderen Staates nachzuweisen, dass er dort ansässig ist oder in den Fällen des § 43b Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative oder des § 50g Absatz 1 Satz 1 letzte Alternative dort eine Betriebsstätte hat. Zur ...
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... ausgezahlt oder gutgeschrieben werden;". 29. § 43b wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... o) Absatz 55a wird wie folgt gefasst: „(55a) § 43b und die Anlage 2 (zu § 43b) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 ... 55a wird wie folgt gefasst: „(55a) § 43b und die Anlage 2 (zu § 43b ) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) sind erstmals auf ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2007 S. 68
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 1 StRAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 43b Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Muttergesellschaft im Sinne des ... a) Dem Absatz 55a wird folgender Satz angefügt: „§ 43b und die Anlage 2 (zu § 43b) in der am 1. Juli 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf ... 55a wird folgender Satz angefügt: „§ 43b und die Anlage 2 (zu § 43b ) in der am 1. Juli 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf Ausschüttungen anzuwenden, die ...
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 561
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... (weggefallen) 26. (weggefallen) 27. (weggefallen) 28. § 43b Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Muttergesellschaft im Sinne des Absatzes 1 ... l) Absatz 55a wird wie folgt gefasst: (55a) Die Anlage 2 (zu § 43b ) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ist auf ... Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ist auf Ausschüttungen im Sinne des § 43b anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 zufließen." m) Absatz 55b wird ... die Angabe § 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. 47. Die Anlage 2 (zu § 43b ) wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 3 StÄndG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu erfragen;". 6. § 43b Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Muttergesellschaft im Sinne des ... d) Nach Absatz 42 wird folgender Absatz 42a eingefügt: „(42a) § 43b und Anlage 2 (zu § 43b) in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung sind erstmals auf ... folgender Absatz 42a eingefügt: „(42a) § 43b und Anlage 2 (zu § 43b ) in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung sind erstmals auf Ausschüttungen anzuwenden, die ... Fassung ist in allen offenen Fällen anzuwenden." 11. In Anlage 2 (zu § 43b ) Nummer 1 werden die Buchstaben v und x wie folgt gefasst: „v) Gesellschaften ...
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
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