interne Verweise§ 10a EStG Zusätzliche Altersvorsorge (vom 28.03.2024) ... Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf. (1b) Sofern eine Zulagenummer ( § 90 Abs. 1 Satz 2 ) durch die zentrale Stelle oder eine Versicherungsnummer nach § 147 des Sechsten Buches ... Erfolgt eine Datenübermittlung nach Satz 1 und wurde noch keine Zulagenummer ( § 90 Absatz 1 Satz 2 ) durch die zentrale Stelle oder keine Versicherungsnummer nach § 147 des Sechsten Buches ... oder keine Versicherungsnummer nach § 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vergeben, gilt § 90 Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. (6) Für die Anwendung der Absätze 1 bis 5 stehen den ...
§ 89 EStG Antrag (vom 01.01.2024) ... den höchsten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Sofern eine Zulagenummer ( § 90 Abs. 1 Satz 2 ) durch die zentrale Stelle (§ 81) oder eine Versicherungsnummer nach § 147 des Sechsten ...
§ 90 EStG Verfahren (vom 28.03.2024) ... Guthaben auf dem Vertrag des Zulageberechtigten zur Zahlung des Rückforderungsbetrags nach § 90 Absatz 3 Satz 1 nicht ausreicht und 2. im Rückforderungsbetrag ein Zulagebetrag enthalten ist, der ...
§ 91 EStG Datenerhebung und Datenabgleich (vom 01.01.2024) ... oder die gesonderte Feststellung ist insoweit zu ändern. Ist die Zulage nach § 90 Absatz 4 von der zentralen Stelle unanfechtbar festgesetzt worden, sind diese gesondert festgesetzten ...
§ 92 EStG Bescheinigung (vom 01.01.2018) ... im abgelaufenen Beitragsjahr getroffenen, aufgehobenen oder geänderten Ermittlungsergebnisse ( § 90 ), 3. die Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres dem Vertrag ...
§ 94 EStG Verfahren bei schädlicher Verwendung (vom 01.01.2020) ... Anbieter hat den Rückzahlungsbetrag einzubehalten, mit der nächsten Anmeldung nach § 90 Abs. 3 anzumelden und an die zentrale Stelle abzuführen. Der Anbieter hat die ... nach Absatz 1 ganz oder teilweise nicht möglich oder nicht erfolgt ist. § 90 Abs. 4 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend; § 90 Absatz 4 Satz 5 gilt nicht, wenn die Geschäftsbeziehung im ... möglich oder nicht erfolgt ist. § 90 Abs. 4 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend; § 90 Absatz 4 Satz 5 gilt nicht, wenn die Geschäftsbeziehung im Hinblick auf den jeweiligen Altersvorsorgevertrag ...
§ 99 EStG Ermächtigung (vom 27.06.2020) ... die Vordrucke für die Anträge nach § 89, für die Anmeldung nach § 90 Abs. 3 und für die in den §§ 92 und 94 Abs. 1 Satz 4 vorgesehenen Bescheinigungen und im ...
Zitat in folgenden NormenAltersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 487; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 1 AltvDV Datensätze (vom 06.12.2024) ... ist Absatz 1 anzuwenden. Die Mitteilung des Anbieters an den Zulageberechtigten nach § 90 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes kann mit der Bescheinigung nach § 92 des Einkommensteuergesetzes erfolgen. ...
§ 10 AltvDV Besondere Mitteilungspflichten des Anbieters (vom 01.01.2023) ... zentralen Stelle mit. (3) Der Anbieter hat der zentralen Stelle die Zahlung des nach § 90 Abs. 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes abzuführenden Rückforderungsbetrages und des nach § 94 Abs. 1 Satz 3 des ...
§ 12 AltvDV Besondere Mitteilungspflichten der zentralen Stelle gegenüber dem Anbieter (vom 01.01.2023) ... Die zentrale Stelle hat dem Anbieter das Ermittlungsergebnis ( § 90 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ) mitzuteilen. Die Mitteilung steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 ... (2) Die zentrale Stelle hat dem Anbieter die Auszahlung der Zulage nach § 90 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes und § 15, jeweils bezogen auf den Zulageberechtigten, mitzuteilen. Mit Zugang der ...
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167
§ 21a PKBaSSatzung Altersvorsorgezulage ... festgelegten Angaben. (6) Die Kasse ist verpflichtet, die sich aus den §§ 79 bis 99 EStG ergebenden Pflichten des Anbieters zu erfüllen. (7) Die Kasse ist ...
§ 28c PKBaSSatzung Altersvorsorgezulage ... festgelegten Angaben. (6) Die Kasse ist verpflichtet, die sich aus den §§ 79 bis 99 EStG ergebenden Pflichten des Anbieters zu erfüllen. (7) Die Kasse ist ...
§ 30f PKBaSSatzung Altersvorsorgezulage ... festgelegten Angaben. (6) Die Kasse ist verpflichtet, die sich aus den §§ 79 bis 99 EStG ergebenden Pflichten des Anbieters zu erfüllen. (7) Die Kasse ist ...
Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung (VKVV)
V. v. 30.03.2001 BGBl. I S. 475; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAltersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)
G. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1667
Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... „dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird" ersetzt. 11. § 90 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 werden ... Guthaben auf dem Vertrag des Zulageberechtigten zur Zahlung des Rückforderungsbetrags nach § 90 Absatz 3 Satz 1 nicht ausreicht und 2. im Rückforderungsbetrag ein Zulagebetrag enthalten ist, ...
Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... eine Datenübermittlung nach Satz 1 und wurde noch keine Zulagenummer (§ 90 Absatz 1 Satz 2) durch die zentrale Stelle oder keine Versicherungsnummer nach § 147 des ... Versicherungsnummer nach § 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vergeben, gilt § 90 Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend." 12. In § 10b Absatz 1 Satz 7 und 8 ... 2 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und es werden die Wörter „§ 90 Absatz 4 Satz 5 gilt nicht, wenn die Geschäftsbeziehung im Hinblick auf den jeweiligen ...
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 6 JStG 2022 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... oder als zugeflossen gelten." 5. § 72 wird aufgehoben. 6. § 90 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... b) Folgender Satz wird angefügt: „Ist die Zulage nach § 90 Absatz 4 von der zentralen Stelle unanfechtbar festgesetzt worden, sind diese gesondert festgesetzten ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
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