Zitierungen von § 33a FahrlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33a FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FahrlG Allgemeine Pflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs (vom 01.05.2014)
... daß die beschäftigten Fahrlehrer den Pflichten nach § 6 Abs. 2 Satz 1 und § 33a nachkommen und die Zeiten nach § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht überschritten werden. ...
§ 30 FahrlG Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei Behörden (vom 08.09.2015)
... von vorgeschriebenen Einweisungs- und Fortbildungslehrgängen (§ 31 Abs. 2 und 3, § 33a Abs. 2 und 3) gelten die Absätze 2 und 4 entsprechend. Die Voraussetzung des § ...
§ 36 FahrlG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist oder 16. entgegen § 33a Abs. 1 oder Abs. 2 nicht an einem Fortbildungslehrgang teilnimmt. (2) Die ...
§ 49 FahrlG Übergangsregelung (vom 01.05.2014)
...  (15) Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis, die noch nicht an einer Fortbildung nach § 33a teilgenommen haben, müssen der Verpflichtung zur Fortbildung bis spätestens 1. Januar ... teilgenommen hat. Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung nach § 33a Absatz 2 entsteht nach der Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang. Im Fall des Satzes ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Artikel 2 5. StVGuaÄndG Änderung des Fahrlehrergesetzes
... die Durchführung dem vorgelegten Ausbildungsprogramm entspricht." 7. § 33a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ist er Inhaber einer Seminarerlaubnis nach ... teilgenommen hat. Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung nach § 33a Absatz 2 entsteht nach der Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang. Im Fall des Satzes 1 gilt ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 2 9. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 24.04.2014)
... jährlichen Fortbildung nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 33a Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes, 3. die räumliche und sachliche Ausstattung, ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 289 9. ZustAnpV Fahrlehrergesetz
... 19 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 25 Abs. 3 Satz 1, § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 6, § 33a Abs. 5, § 34 Abs. 4, § 34a Abs. 2 Satz 1, §§ 35 und 48 des Fahrlehrergesetzes ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 36
Artikel 1 17. GebOStÄndV
... „25,60". k) In Gebührennummer 302.5 wird die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ... 302.5 wird die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ersetzt. l) In Gebührennummer 302.6 wird die Angabe ... 5 FahrlG" ersetzt. l) In Gebührennummer 302.6 wird die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ... 302.6 wird die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ersetzt. m) In Gebührennummer 306 wird die Angabe ... m) In Gebührennummer 306 wird die Angabe „§ 33 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 31 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 ... § 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 31 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ersetzt. n) In Gebührennummer 308.1 wird die Angabe ... 5 FahrlG" ersetzt. n) In Gebührennummer 308.1 wird die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ... 308.1 wird die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ersetzt. o) In Gebührennummer 310 wird die Angabe ... 5 FahrlG" ersetzt. o) In Gebührennummer 310 wird die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ... 310 wird die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe „§ 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG" ersetzt. p) Der 3. Abschnitt wird wie folgt gefasst: ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... des Nachweises der jährlichen Fortbildung 2.1 Verkehrspädagogik nach § 33a Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder 2.2 Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 7 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 473 10. ZustAnpV Änderung des Fahrlehrergesetzes
... 2, § 25 Absatz 3 Satz 1, § 30 Absatz 2, § 31 Absatz 6, § 31d Satz 3, § 33a Absatz 5, § 34 Absatz 4, § 34a Absatz 2 Satz 1, 5 und 7, den §§ 35 und 48 des ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2307; aufgehoben durch § 19 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346
§ 15 FahrlGDV Fortbildung
... Der Fortbildungslehrgang nach § 33a des Fahrlehrergesetzes für Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis soll alle Gebiete erfassen, die ... durchzuführen. (4) Träger von Fortbildungslehrgängen nach § 33a Abs. 1 des Fahrlehrergesetzes müssen Lehrkräfte nach § 9 Abs. 1 einsetzen. ...

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Eingangsformel FahrlGDV
... 5 Absatz 3, § 11 Absatz 4, § 18 Absatz 4, § 19 Absatz 2, § 31 Absatz 6, § 33a Absatz 5 und des § 48 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), von denen ...
§ 15 FahrlGDV Fortbildung (vom 01.05.2014)
... Der Fortbildungslehrgang nach § 33a des Fahrlehrergesetzes für Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis soll alle Gebiete erfassen, die ... durchzuführen. (4) Träger von Fortbildungslehrgängen nach § 33a Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes müssen Lehrkräfte nach § 9 Absatz 1 einsetzen. ...

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 865, 1298; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98
Anlage GebOSt zu § 1 Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) (vom 29.04.2009)
... oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 31 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG einschließlich der Ausfertigung der Anerkennungsurkunde 102,00 ... oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 31 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG einschließlich der Ausfertigung der Anerkennungsurkunde nach ... oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 31 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG 33,20 bis 256,00 307 Zwangsweise ... Aufbauseminars, einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltung nach § 31 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG 30,70 bis 511,00 308.2 einer ... oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 31 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 Satz 5 FahrlG oder deren Erweiterung 33,20 bis 256,00  ...


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