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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 5 - Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV)
neugefasst durch B. v. 14.02.2000 BGBl. I S. 123; aufgehoben durch § 2 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3520
Geltung ab 30.05.1998; FNA: 2125-43 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 30.05.1998; FNA: 2125-43 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 (aufgehoben)
§ 5 hat 1 frühere Fassung
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung G. v. 1. April 2008 BGBl. I S. 499, 919 m.W.v. 1. Mai 2008
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Frühere Fassungen von § 5 NLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2008 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vom 01.04.2008 BGBl. I S. 499 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4513/a62525.htm