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§ 8 - Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV)

neugefasst durch B. v. 14.02.2000 BGBl. I S. 123; aufgehoben durch § 2 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3520
Geltung ab 30.05.1998; FNA: 2125-43 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 8 Ordnungswidrigkeiten



Wer eine in § 7 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig.





 

Frühere Fassungen von § 8 NLV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2008Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
vom 01.04.2008 BGBl. I S. 499
aktuell vorher 07.03.2006Artikel 15 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
vom 22.02.2006 BGBl. I S. 444
aktuellvor 07.03.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 NLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 NLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
G. v. 01.04.2008 BGBl. I S. 499, 919
Artikel 3 GenTGuaÄndG Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
... 3 ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat in den Verkehr bringt." 6. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung (1) ...

Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
V. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444
Artikel 15 LMuTÄndV Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
... 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 ...