Tools:
Update via:
§ 25 - Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
|
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
|
§ 25 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung V. v. 10. April 2017 BGBl. I S. 828 m.W.v. 1. Mai 2017
Anzeige
Frühere Fassungen von § 25 EZulV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.05.2017 | Artikel 2 Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung vom 10.04.2017 BGBl. I S. 828 |
aktuell vorher | 01.10.2013 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten vom 20.08.2013 BGBl. I S. 3286 |
aktuell | vor 01.10.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 EZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr". h) Die Angabe zu § 25 wird gestrichen. 2. § 3 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. 3. In § 7 ... die Zulage nach § 23m Absatz 2 Nummer 1 nicht übersteigt." 22. § 25 wird ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4515/a185424.htm