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§ 5 - Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 5 Ausschluss der Zulage
Die Zulage wird nicht gewährt
- 1.
- neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,
- 2.
- in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes oder
- 3.
- wenn der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als abgegolten oder ausgeglichen gilt.
Text in der Fassung des Artikels 5 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes V. v. 8. Januar 2020 BGBl. I S. 27 m.W.v. 1. Januar 2020
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Frühere Fassungen von § 5 EZulV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 EZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970
Artikel 1 8. EZulVÄndV
... die Wörter des Bundes" angefügt. 2. § 5 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert: a) Im ersten Teilsatz werden die ...
Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 4 FinStabGEG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... § 5 Absatz 1 Nummer 6 der Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. ...
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 3 ProfBesNeuG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... (BGBl. I S. 2369) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 1 Nummer 3 und § 20 Absatz 3 Satz 3 werden jeweils die Wörter „dem 5. ...
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 3b 7. BesÄndG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 3 wird Absatz 2. 2. § 5 Absatz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. einer Zulage nach Nummer 7 der ...
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien". 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ausschluss der Zulage Die Zulage ... in Laboratorien". 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Ausschluss der Zulage Die Zulage wird nicht gewährt 1. neben ...
Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit § 5 Ausschluss der Zulage § 6 (weggefallen) Titel 2 Zulage für ... Dienste eine höhere Zulage zu, ist dieser Betrag maßgeblich." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ausschluss der Zulage". b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ...
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