Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr § 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim ... 1 nicht übersteigt." 15. Nach § 23o werden die folgenden §§ 23p bis 23r eingefügt: „§ 23p Zulage für besonders befähigte ... der Gesamtbetrag die Zulage nach § 23m Absatz 2 Nummer 3 nicht übersteigt. § 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim ...
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