Zitierungen von § 23b EZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23b EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 3 BwAttraktStG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... „51,13 Euro" durch die Angabe „71,58 Euro" ersetzt. 12. § 23b wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... gleichzeitig erfüllt sind, wird nur die höhere Zulage gewährt." 13. § 23b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg". b) Die Angaben zu den §§ 23b und 23c werden wie folgt gefasst: „§ 23b (weggefallen) § ... b) Die Angaben zu den §§ 23b und 23c werden wie folgt gefasst: „ § 23b (weggefallen) § 23c (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 23o werden ... Zulage wird nicht neben einer Fliegerzulage nach § 23f gewährt." 9. Die §§ 23b und 23c werden aufgehoben. 10. § 23d wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts § 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe  ... 21. In § 8 Absatz 3 Nummer 1 bis 4, § 13 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2, § 23b Absatz 4 Satz 1 sowie § 23d Absatz 3 Satz 2 werden jeweils die Wörter „vom ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV
... 1 um 60 Euro und der Betrag nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 um 50 Euro." 14. § 23b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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