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Zitierungen von § 18 Gesetz über die Deutsche Bibliothek
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 DBiblG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DBiblG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 DBiblG
... handelt, hergestellten Druckwerke einzureichen, soweit diese nach den §§ 3 und 18 der Ablieferungspflicht unterliegen. Das Verzeichnis muß Verfasser, Titel, Umfang, ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Pflichtstückverordnung (PflStV)
V. v. 14.12.1982 BGBl. I S. 1739; aufgehoben durch § 10 V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2013
Eingangsformel PflStV
... Grund der §§ 24 und 18 Abs. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek vom 31. März 1969 (BGBl. I S. 265) wird ...
§ 1 PflStV Beschaffenheit der Pflichtstücke, Umfang der Ablieferungspflicht
... Das Pflichtstück (§ 18 Abs. 1 des Gesetzes) ist 1. in vollständigem, einwandfreiem und ...
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