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Zitierungen von § 20 Gesetz über die Deutsche Bibliothek
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 DBiblG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DBiblG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Pflichtstückverordnung (PflStV)
V. v. 14.12.1982 BGBl. I S. 1739; aufgehoben durch § 10 V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2013
§ 6 PflStV Zeitpunkt der Ablieferung, Ablieferungsort
... unaufgefordert, unentgeltlich und auf seine Kosten unmittelbar an die in § 20 des Gesetzes genannten Stellen abzusenden. Dies gilt auch für die einzelnen Hefte und ...
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