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Zitierungen von § 22 GrStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 GrStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GrStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 3 GrStRefG Änderung des Grundsteuergesetzes
... des Steuermessbetrags § 21 Änderung von Steuermessbescheiden § 22 Zerlegung des Steuermessbetrags § 23 Zerlegungsstichtag § 24 ... 221 Absatz 2" ersetzt. 8. In § 17 Absatz 1 wird die Angabe „ § 22 Abs. 1" durch die Angabe „§ 222 Absatz 1" und die Angabe „§ 22 ... 22 Abs. 1" durch die Angabe „§ 222 Absatz 1" und die Angabe „ § 22 Abs. 2" durch die Angabe „§ 222 Absatz 2" ersetzt. 9. In § 18 ... 24 Abs. 2" durch die Angabe „§ 224 Absatz 2" ersetzt. 12. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Zerlegung des Steuermessbetrags ... 224 Absatz 2" ersetzt. 12. § 22 wird wie folgt gefasst: „ § 22 Zerlegung des Steuermessbetrags (1) Erstreckt sich der Steuergegenstand über ...
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