Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 2.
- Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz,
- 3.
- Kenntnisse der Ausbildungsstätte,
- 4.
- Kenntnisse der Wildarten und ihrer Ernährung,
- 5.
- Gestalten der Reviere und Hegen des Wildes,
- 6.
- Bewirtschaften des Wildstands und Ausüben der Jagd,
- 7.
- Umgehen mit Jagdwaffen und -geräten,
- 8.
- Erstellen und Erhalten jagdbetrieblicher Einrichtungen,
- 9.
- Halten und Führen von Jagdhunden und Jagdhilfstieren,
- 10.
- Durchführen von Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Wildkrankheiten,
- 11.
- Verhüten und Ermitteln von Wildschäden.