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§ 4 - Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung (HeizölLBV)
§ 4 Referenzmenge auf Grund bisherigen Bezugs und Referenzzeit
§ 4 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Die Referenzmenge ist, soweit sich nicht aus den §§ 5 bis 7 etwas anderes ergibt, nach der Menge leichten Heizöls zu bestimmen, die in der Referenzzeit für die Heizölverbrauchsanlage des Abnehmers bezogen worden ist. Die Referenzmenge beträgt ein Drittel dieser Menge (in Litern).
(2) Die Referenzzeit beträgt 36 Monate. Ihr Beginn und ihr Ende werden durch Verordnung festgelegt.
Zitierungen von § 4 HeizölLBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HeizölLBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HeizölLBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 HeizölLBV Umfang der Lieferung und des Bezugs
... und bezogen werden darf, in einem Vomhundertsatz einer Referenzmenge, die nach den §§ 4 bis 7 zu ermitteln ist, 2. die Verwendungszwecke und Zeiträume, ...
§ 5 HeizölLBV Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für Raumheizung
... der zur Beheizung eingerichteten Räume ermittelte Menge größer als die nach § 4 ermittelte Menge, so kann diese um die Unterschiedsmenge erhöht werden. (5) ...
§ 6 HeizölLBV Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für öffentliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und freiberufliche Zwecke
... aufgetreten und ist die nach Absatz 1 ermittelte Menge größer als die nach § 4 ermittelte Menge, so kann diese um die Unterschiedsmenge erhöht werden. (3) ...
§ 7 HeizölLBV Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
... oder nach Beendigung der Referenzzeit gewechselt, so kann der neue Abnehmer die nach § 4 ermittelte Referenzmenge des bisherigen Abnehmers übernehmen. Die zuständigen Stellen ...
§ 10 HeizölLBV Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
... Abnehmers fest. a) Für die Feststellung der Referenzmenge nach § 4 Abs. 1 ziehen sie ihre Lieferaufzeichnungen über die Belieferung des Abnehmers während ...
§ 20 HeizölLBV Inkrafttreten und Anwendung dieser Verordnung, Übergangsregelung
... (3) Beginnt die Referenzzeit vor dem 1. Mai 1983, so beträgt sie abweichend von § 4 Abs. 2 24 Monate. Die Referenzmenge beträgt in diesem Fall abweichend von § 4 Abs. 1 ... von § 4 Abs. 2 24 Monate. Die Referenzmenge beträgt in diesem Fall abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 2 die Hälfte der Menge, die in der Referenzzeit für die ... des Abnehmers bezogen worden ist. Soweit in anderen Vorschriften auf § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 verwiesen wird, treten an die Stelle dieser Vorschriften bis zum 1. Mai ...
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