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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.05.2010 aufgehoben

§ 4 - Biozid-Meldeverordnung (ChemBiozidMeldeV)

V. v. 24.05.2005 BGBl. I S. 1410; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 11.07.2006 BGBl. I S. 1575
Geltung ab 28.05.2005 bis 14.05.2010; FNA: 8053-6-31 Sonstige Vorschriften
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§ 4 Verfahren nach Eingang der Meldung



Die Zulassungsstelle prüft, ob die in der Meldung angegebenen Biozid-Wirkstoffe in Anhang II oder in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 stehen. Wenn die in der Meldung angegebenen Biozid-Wirkstoffe in Anhang II stehen, prüft sie auch, ob das gemeldete Biozid-Produkt zu einer Produktart gehört, welche in Anhang II für den oder die Wirkstoffe angegeben ist. Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der Meldung teilt die Zulassungsstelle dem Meldepflichtigen das Ergebnis ihrer Prüfung mit und erteilt, sofern der Eintrag in einen der genannten Anhänge vorliegt, eine Registriernummer, mit welcher die zuvor gemeldeten Biozid-Produkte zu versehen sind. Dies hat für Biozid-Produkte, die am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits in Verkehr waren, bis zum 28. Februar 2006 zu erfolgen, im Übrigen unverzüglich.

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Zitierungen von § 4 ChemBiozidMeldeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ChemBiozidMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemBiozidMeldeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ChemBiozidMeldeV Verzeichnis der gemeldeten Biozid-Produkte (vom 20.07.2006)
... 1 sowie die jeweilige Registriernummer. Sofern die Prüfung der Meldeunterlagen nach § 4 abweichende Ergebnisse zu den von den Meldepflichtigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 07.04.2010 BGBl. I S. 399
Artikel 3 11. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... I S. 1970) geändert worden ist, - Erteilung der Registriernummer nach § 4 der Biozid-Meldeverordnung vom 24. Mai 2005 (BGBl. I S. 1410), die durch Artikel 5 der Verordnung ...