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§ 21 - Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)

§ 21 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 21 TKÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 13 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3198

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 21 TKÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 TKÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 13 VDSG Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung 2)
...  3. In § 4 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „Die §§ 21 und 22 sind" durch die Angabe „§ 22 ist" ersetzt. 4. § 7 Abs. ... ersetzt. 7. In § 19 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe „§ 21 oder" gestrichen. 8. § 21 wird aufgehoben. 9. In der ... 3 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe „§ 21 oder" gestrichen. 8. § 21 wird aufgehoben. 9. In der Überschrift von § 22 wird das Wort ... 11. In § 27 Abs. 8 Satz 1 werden die Wörter „§§ 15 und 21 Abs. 4 Nr. 1 entsprechend" durch die Wörter „§ 15 entsprechend mit der von ...