§ 21 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 21 TKÜV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 13 VDSG Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung 2) ... 3. In § 4 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter Die §§ 21 und 22 sind" durch die Angabe § 22 ist" ersetzt. 4. § 7 Abs. ... ersetzt. 7. In § 19 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe § 21 oder" gestrichen. 8. § 21 wird aufgehoben. 9. In der ... 3 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe § 21 oder" gestrichen. 8. § 21 wird aufgehoben. 9. In der Überschrift von § 22 wird das Wort ... 11. In § 27 Abs. 8 Satz 1 werden die Wörter §§ 15 und 21 Abs. 4 Nr. 1 entsprechend" durch die Wörter § 15 entsprechend mit der von ...
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