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Zitierungen von § 30 TKÜV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 TKÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKÜV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 TKÜV Grundsätze (vom 01.12.2021)
... Die nach § 30 Verpflichteten haben Auskunftsverlangen in einem digitalen Format zu beantworten. Die ... Anforderungen nach § 14 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. (2) Die nach § 30 Verpflichteten haben sicherzustellen, dass sie Anordnungen zur Auskunftserteilung jederzeit ... Übermittlungsverfahren nach § 174 Absatz 7 Satz 3 bereitzuhalten. Die nach § 30 Verpflichteten haben technisch sicherzustellen, dass sowohl die Anordnung als auch die ... durch sachkundiges Personal zu beantworten braucht. (3) Die nach § 30 Verpflichteten haben die technischen und organisatorischen Vorkehrungen so zu treffen, dass sie ... Verfügbarkeit für den Abruf höchstens vergehen dürfen. (4) Die nach § 30 Verpflichteten haben sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit ihrer für die ... ihrer Telekommunikationsanlagen entspricht. (5) Betreiber nach § 30 Satz 1 Nummer 1 , mit deren Telekommunikationsanlagen Telekommunikationsdienste für nicht mehr als 100.000 ... für nicht mehr als 100.000 Endnutzer erbracht werden und Anbieter nach § 30 Satz 1 Nummer 2 , die ihre Dienste für nicht mehr als 100.000 Endnutzer erbringen, brauchen die Vorkehrungen ...
§ 32 TKÜV Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit (vom 21.06.2017)
... Die nach § 30 Verpflichteten haben Auskünfte auf Grundlage der nach den Vorschriften des ... Zeitpunkt der Ausstellung der Anordnung anfallen (zukünftige Verkehrsdaten), haben die nach § 30 Verpflichteten der jeweiligen berechtigten Stelle zu jeder sich auf diese Anordnung ... Auskunftsverlangen über Verkehrsdaten in Echtzeit brauchen nur diejenigen Verpflichteten nach § 30 Vorkehrungen zu treffen, die auch nach § 3 verpflichtet sind, technische Vorkehrungen ...
§ 34 TKÜV Nachweis, probeweise Anwendungen (vom 01.12.2021)
... (2) Für probeweise Anwendungen der technischen Einrichtungen der Verpflichteten nach den §§ 30 , 31 und 32 gilt § 23 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 42 TKMoG Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
... Wörter „§ 170 Absatz 1 Nummer 4 zweiter Halbsatz" ersetzt. 12. In § 30 Satz 2 werden die Wörter „§ 110 Absatz 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 170 ... folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die nach § 30 Verpflichteten haben sicherzustellen, dass sie Anordnungen zur Auskunftserteilung jederzeit ...
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
V. v. 14.06.2017 BGBl. I S. 1657
Artikel 1 TKÜVÄndV Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
... 4 Vorkehrungen für die Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten § 30 Kreis der Verpflichteten Die Vorschriften dieses Teils gelten für 1. ... zu betreiben. § 31 Grundsätze (1) Die nach § 30 Verpflichteten haben Auskunftsverlangen in einem digitalen Format zu beantworten. Die ... Die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. (2) Die nach § 30 Verpflichteten haben sicherzustellen, dass sie Anordnungen zur Auskunftserteilung jederzeit ... Übermittlungsverfahren nach Vorgaben der Bundesnetzagentur zu verwenden. Die nach § 30 Verpflichteten haben technisch sicherzustellen, dass sowohl die Anordnung als auch die ... Geschäftszeiten durch sachkundiges Personal zu beantworten braucht. (3) Die nach § 30 Verpflichteten haben die technischen und organisatorischen Vorkehrungen so zu treffen, dass sie ... für den Abruf höchstens vergehen dürfen. (4) Die nach § 30 Verpflichteten haben sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit ihrer für die ... der Verfügbarkeit ihrer Telekommunikationsanlagen entspricht. (5) Betreiber nach § 30 Satz 1 Nummer 1 , mit deren Telekommunikationsanlagen Telekommunikationsdienste für nicht mehr als 100.000 ... für nicht mehr als 100.000 Endnutzer erbracht werden und Anbieter nach § 30 Satz 1 Nummer 2 , die ihre Dienste für nicht mehr als 100.000 Endnutzer erbringen, brauchen die Vorkehrungen ... Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit (1) Die nach § 30 Verpflichteten haben Auskünfte auf Grundlage der nach den Vorschriften des ... Zeitpunkt der Ausstellung der Anordnung anfallen (zukünftige Verkehrsdaten), haben die nach § 30 Verpflichteten der jeweiligen berechtigten Stelle zu jeder sich auf diese Anordnung ... Auskunftsverlangen über Verkehrsdaten in Echtzeit brauchen nur diejenigen Verpflichteten nach § 30 Vorkehrungen zu treffen, die auch nach § 3 verpflichtet sind, technische Vorkehrungen ... (2) Für probeweise Anwendungen der technischen Einrichtungen der Verpflichteten nach den §§ 30 , 31 und 32 gilt § 23 entsprechend. § 35 Protokollierung Der ...
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