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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Überleitungsgesetzes (ÜblG6InkrBek k.a.Abk.)
B. v. 03.10.1990 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 10.10.1990; FNA: 105-5-1 Herstellung der Einheit Deutschlands
Geltung ab 10.10.1990; FNA: 105-5-1 Herstellung der Einheit Deutschlands
Bekanntmachung
Entsprechend § 5 Abs. 2 des Sechsten Überleitungsgesetzes vom 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106) wird hiermit bekanntgemacht, daß mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 die alliierten Vorbehaltsrechte in bezug auf Berlin suspendiert worden sind und dieses Gesetz nach seinem § 5 Abs. 1 in dem Zeitpunkt der Suspendierung in Kraft getreten ist.
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