Zitierungen von § 1 VersRücklG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VersRücklG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersRücklG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VersRücklG Zweck (vom 11.01.2017)
... Sondervermögen dient der Entlastung der in § 1 Absatz 1 genannten Stellen von Versorgungsaufwendungen. Es darf nach Maßgabe des ...
§ 6 VersRücklG Zuführung der Mittel (vom 01.01.2025)
... Versorgungsausgaben des laufenden Jahres und der Vorjahre ergebenden Beträge sind von den in § 1 Abs. 1 genannten Einrichtungen jährlich nachträglich zum 15. Mai des Folgejahres zu Lasten der ... einer Beurlaubung als ruhegehaltfähig anerkannt worden ist, sind von der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 , die die Beurlaubung ausgesprochen hat, Beträge auf der Grundlage der ohne die Beurlaubung ... 15. Juni und 15. September zu leisten. (4) Beträge, die von einem in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren als Versorgungszuschläge nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ... genannten Dienstherrn vereinnahmt werden. (5) Beträge, die von einem in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren als Abfindungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag ... vereinnahmt werden, sind dem Sondervermögen zuzuführen. Ein in § 1 Absatz 1 genannter Dienstherr, der für einen Beamten bereits eine Abfindung dem Sondervermögen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3288
Artikel 1 1. VersRücklGÄndG
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgende Angabe vorangestellt: „Abschnitt 1 Sondervermögen ... 1 Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes" ". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Geltungsbereich (1) Die ... des Bundes" ". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Geltungsbereich (1) Die Vorschriften des Abschnitts 1 gelten für den Bund und ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 1 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... wie folgt gefasst: „Das Sondervermögen dient der Entlastung der in § 1 Absatz 1 genannten Stellen von Versorgungsaufwendungen. Es darf nach Maßgabe des § 7 ... 4 bis 6 werden angefügt: „(4) Beträge, die von einem in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren als Versorgungszuschläge nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer ... vereinnahmt werden, sind dem Sondervermögen zuzuführen. Ein in § 1 Absatz 1 genannter Dienstherr, der für einen Beamten bereits eine Abfindung dem ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed