Änderung § 31 SÜG vom 21.06.2017

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 DSAnpUG-EU am 21. Juni 2017 und Änderungshistorie des SÜG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 31 SÜG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.06.2017 geltenden Fassung
§ 31 SÜG n.F. (neue Fassung)
in der am 25.05.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 31 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien


(Text neue Fassung)

§ 31 Datenverarbeitung in automatisierten Dateien


vorherige Änderung

1 Die nicht-öffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten des Betroffenen in automatisierten Dateien speichern, verändern und nutzen. 2 Die für die zuständige Stelle geltenden Vorschriften zur Berichtigung, Löschung und Sperrung finden Anwendung.



1 Die nicht-öffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Person in automatisierten Dateien speichern, verändern und nutzen. 2 Die für die zuständige Stelle geltenden Vorschriften zur Berichtigung, Löschung und Sperrung finden Anwendung.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed