interne Verweise§ 13 SÜG Sicherheitserklärung (vom 09.07.2021) ... zu Absatz 1 Nummer 12 dürfen nachträglich erhoben werden, soweit Maßnahmen nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 zu treffen sind. Angaben zu Absatz 1 Nummer 10 entfallen, soweit die dort genannten ...
§ 14 SÜG Abschluß der Sicherheitsüberprüfung (vom 09.07.2021) ... nicht abgeschlossen werden kann, weil die betroffene Person in Bezug auf den in § 12 Absatz 6 genannten Zeitraum nicht überprüfbar ist, teilt sie der zuständigen Stelle ... ist, teilt sie der zuständigen Stelle zusätzlich mit, welche Maßnahmen sie nach § 12 getroffen hat und welche sicherheitserheblichen Erkenntnisse sich hieraus ergeben haben. ... an der Sicherheitsüberprüfung nicht nachkommt oder 2. in Bezug auf den in § 12 Absatz 6 genannten Zeitraum nicht überprüfbar ist. Ohne eine abgeschlossene ...
§ 28 SÜG Aktualisierung (vom 21.06.2017) ... zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen nach § 12 Absatz 1 im erforderlichen Umfang für die betroffene Person und für die mitbetroffene Person ...
Zitat in folgenden NormenSoldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 3a SG Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (vom 01.10.2022) ... 1. die mitwirkende Behörde die betroffene Person selbst befragt, und zwar - abweichend von § 12 Absatz 5 Satz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes - unabhängig davon, ob eine sicherheitserhebliche Erkenntnis dies erfordert, 2. zu ... dies erfordert, 2. zu der betroffenen Person - abweichend von § 11 Absatz 2 und § 12 Absatz 3a des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes - in jedem Fall Einsicht genommen wird a) in öffentlich zugängliche ... nur aa) die Einsichtnahme nach Nummer 2, bb) die Maßnahmen nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und cc) die Maßnahmen nach § 12 Absatz 2 des ... bis 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und cc) die Maßnahmen nach § 12 Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowie b) bei der mitbetroffenen Person die Maßnahmen nach Nummer 6 Buchstabe a ...
Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV)
V. v. 23.09.2005 BGBl. I S. 2885; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 6 ZStVBetrV Auskunft an Behörden (vom 01.07.2021) ... Behörden nach Maßgabe des § 492 Absatz 3 Satz 4 der Strafprozessordnung und des § 12 Absatz 1 Nummer 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes , 5c. die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach Maßgabe des ...
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024) ... 3 des Atomgesetzes, d) § 1 Abs. 1 des Antiterrordateigesetzes, e) § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes , f) § 6 Abs. 1 Nr. 2 und § 32 Abs. 1 Nr. 1 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 1 1. SÜGÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ... 6 Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person". d) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Maßnahmen bei den einzelnen ... Person". d) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, ... 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Absatz 2 Satz 1 bis 5 gilt entsprechend; § 12 Absatz 5 bleibt unberührt." 11. § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... „der betroffenen Person oder der mitbetroffenen Person" ersetzt. 14. § 12 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Komma und das Wort ... zu Absatz 1 Nummer 12 dürfen nachträglich erhoben werden, soweit Maßnahmen nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 zu treffen sind. Angaben zu Absatz 1 Nummer 10 entfallen, soweit die dort genannten Personen nicht ... nicht abgeschlossen werden kann, weil die betroffene Person in Bezug auf den in § 12 Absatz 6 genannten Zeitraum nicht überprüfbar ist, teilt sie der zuständigen Stelle ... ist, teilt sie der zuständigen Stelle zusätzlich mit, welche Maßnahmen sie nach § 12 getroffen hat und welche sicherheitserheblichen Erkenntnisse sich hieraus ergeben haben. Die ... an der Sicherheitsüberprüfung nicht nachkommt oder 2. in Bezug auf den in § 12 Absatz 6 genannten Zeitraum nicht überprüfbar ist. Ohne eine abgeschlossene ... Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen nach § 12 Absatz 1 im erforderlichen Umfang für die betroffene Person und für die mitbetroffene Person ...
Artikel 2 1. SÜGÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften ... Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Sprengstoffgesetzes" die Wörter „und § 12 Absatz 1 Nummer 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes " eingefügt. (5) Nach § 6 Absatz 1 Nummer 5a der Verordnung über den ... Behörde nach Maßgabe des § 492 Absatz 3 Satz 3 der Strafprozessordnung und des § 12 Absatz 1 Nummer 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ...
Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Gesetz zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3930
Artikel 1 IESÜG Änderung des Soldatengesetzes ... 1. die mitwirkende Behörde die betroffene Person selbst befragt, und zwar - abweichend von § 12 Absatz 5 Satz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes - unabhängig davon, ob eine sicherheitserhebliche Erkenntnis dies erfordert, 2. ... dies erfordert, 2. zu der betroffenen Person - abweichend von § 11 Absatz 2 und § 12 Absatz 3a des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes - in jedem Fall Einsicht genommen wird a) in öffentlich zugängliche ... nur aa) die Einsichtnahme nach Nummer 2, bb) die Maßnahmen nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und cc) die Maßnahmen nach § 12 Absatz 2 des ... bis 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und cc) die Maßnahmen nach § 12 Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowie b) bei der mitbetroffenen Person die Maßnahmen nach Nummer 6 Buchstabe a ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2732, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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