Änderung Anlage 4 Approbationsordnung für Ärzte vom 24.07.2012

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Anlage 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.07.2012 geltenden Fassung
Anlage 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; 2013 I 34
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 4 (zu § 3 Abs. 5, § 10 Abs. 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr


vorherige Änderung

Bescheinigung über das Praktische Jahr (BGBl. I 2002 S. 2423)




Bescheinigung über das Praktische Jahr (BGBl. I 2012 S. 1549)



---
Anm. d. Red.:

Artikel 2 Nr. 3 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539):
In Anlage 4 werden die Wörter 'Das Krankenhaus bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder die ärztliche Praxis ist' durch die Wörter 'Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw.' ersetzt.





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