Änderung Anlage 4 Approbationsordnung für Ärzte vom 01.04.2013

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Anlage 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2013 geltenden Fassung
Anlage 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5, § 10 Absatz 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr


Bescheinigung über das Praktische Jahr (BGBl. I 2012 S. 1549)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)


---
Anm. d. Red.:

Artikel 2 Nr. 3 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539):
In Anlage 4 werden die Wörter 'Das Krankenhaus bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder die ärztliche Praxis ist' durch die Wörter 'Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw.' ersetzt.

 



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