interne Verweise§ 11 ÄApprO Versagung der Zulassung (vom 01.01.2014) ... Zulassung ist zu versagen, wenn 1. der Prüfungsbewerber bis zu dem in § 10 Abs. 3 genannten Zeitpunkt den Antrag nicht oder nicht formgerecht stellt oder die ... nachgeholt wird, 2. der Prüfungsbewerber in den Fällen des § 10 Absatz 4 Satz 2 die fehlenden Nachweise nicht innerhalb der von der nach Landesrecht ... nicht wiederholt werden darf oder 4. ein Grund vorliegt, der nach § 10 Absatz 7 Satz 2 eine ordnungsgemäße Prüfungsteilnahme nicht erwarten lässt ...
§ 41 ÄApprO Modellstudiengang (vom 01.01.2014) ... werden. (3) Von den Studierenden des Modellstudiengangs sind die in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 genannten Unterlagen bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen ...
Zitat in folgenden NormenBundesärzteordnung
neugefasst durch B. v. 16.04.1987 BGBl. I S. 1218; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 99
§ 14 BÄO (vom 01.04.2012) ... staatliche Erlaubnis zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit gemäß § 10 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I Nr. 5 S. 30) in der ...
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013) ... und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten." 5. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt geändert: ... § 11 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 10 Abs. 4 Satz 3" durch die Angabe „§ 10 Absatz 4 Satz 2" ersetzt. ... In Nummer 2 wird die Angabe „§ 10 Abs. 4 Satz 3" durch die Angabe „§ 10 Absatz 4 Satz 2" ersetzt. b) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 10 Abs. 6 ... 10 Absatz 4 Satz 2" ersetzt. b) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 10 Abs. 6 Satz 2" durch die Angabe „§ 10 Absatz 7 Satz 2" ersetzt. 7. ... In Nummer 4 wird die Angabe „§ 10 Abs. 6 Satz 2" durch die Angabe „§ 10 Absatz 7 Satz 2" ersetzt. 7. § 13 wird wie folgt geändert: ... 26. In der Überschrift der Anlage 4 wird die Angabe „(zu § 3 Absatz 5, § 10 Absatz 5)" durch die Angabe „(zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und ... 3 Absatz 5, § 10 Absatz 5)" durch die Angabe „(zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)" ersetzt. 27. Die Überschrift der Anlage 8 wird wie folgt ...
Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
V. v. 30.03.2020 BAnz AT 31.03.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.07.2020 BAnz AT 03.07.2020 V1
§ 10 ÄApprOAbwV Meldung und Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ... die Studierenden für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abweichend von § 10 Absatz 2 der Approbationsordnung für Ärzte im letzten Studienhalbjahr, nach dem das vorzeitige Praktische Jahr frühestens stattfinden ... nach dem das vorzeitige Praktische Jahr frühestens stattfinden darf. Die nach § 10 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte zuständige Stelle hat in diesen Fällen vor dem Zeitpunkt nach § 5 Absatz 2 Satz 1 ... (2) In den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 2 ist abweichend von § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d der Approbationsordnung für Ärzte bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung das Zeugnis über das ... vorzulegen. Die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 10 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte darf erst erfolgen, wenn der nach Landesrecht zuständigen Stelle das Zeugnis über das ...
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