interne Verweise§ 9 ÄApprO Zuständige Stelle ... und gegebenenfalls die im Rahmen eines solchen Studiums abgelegten Prüfungen nach § 12 angerechnet werden können, gilt, sofern eine Zuständigkeit nach Satz 1 nicht gegeben ... werden können, gilt, sofern eine Zuständigkeit nach Satz 1 nicht gegeben ist, § 12 Abs. 4 Satz 2 bis 4 entsprechend. Wiederholungsprüfungen werden vor der zuständigen ...
§ 13 ÄApprO Art und Bewertung der Prüfung (vom 01.01.2014) ... Gesamtnote wird nicht gebildet, wenn eine im Ausland abgelegte Prüfung nach § 12 als Erster Abschnitt oder Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung angerechnet worden ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4576/v63391.htm