Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 18 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 ÄApprO Schriftliche Prüfung (vom 01.01.2014)
... durchgeführt wurde, trifft die nach Landesrecht zuständige Stelle. § 18 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend. (6) Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn ...
§ 19 ÄApprO Versäumnisfolgen
... ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die nach Landesrecht zuständige Stelle. § 18 Abs. 1 Satz 1 und 4 gilt ...
§ 36 ÄApprO Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (vom 01.10.2023)
... spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zu. Die §§ 18 und 19 gelten entsprechend. (4) Die Eignungsprüfung wird in Form einer ...
§ 37 ÄApprO Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung (vom 01.10.2021)
... spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zu. Die §§ 18 und 19 gelten entsprechend. (4) Die Kenntnisprüfung wird in Form einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 2 HeilBAV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zu. Die §§ 18 und 19 gelten entsprechend. (4) Die Eignungsprüfung wird in Form einer ... spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zu. Die §§ 18 und 19 gelten entsprechend. (4) Die Kenntnisprüfung wird in Form einer ...
 
Anzeige