Zitierungen von § 34 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 ÄApprO Erlaubnis nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung *) (vom 01.01.2014)
... 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4 oder Satz 6 oder § 14b der Bundesärzteordnung, gilt § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 entsprechend. (4) Die zuständige Behörde ... Eignung eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit auszuschließen. § 34 Absatz 2, 5 Satz 2 und 3, Absatz 6 bis 8 gilt entsprechend. --- *) Anm. d. ... durch Änderungsanweisung eingefügt wurden jedoch nur die "§§ 34 und ...
§ 35a ÄApprO Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung (vom 01.01.2014)
... 1 Satz 1 Nummer 2, 3 oder Nummer 5 der Bundesärzteordnung nicht vorliegen. § 34 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Die Erlaubnis wird nach dem Muster der Anlage 17 zu ...
Anlage 16 ÄApprO (zu § 34 Absatz 8) Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 oder Absatz 1a der Bundesärzteordnung (vom 01.01.2014)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 2 HeilBAV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
...  3. Nach der Überschrift des Vierten Abschnitts werden die folgenden §§ 34 und 35a eingefügt: „§ 34 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der ... 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4 oder Satz 6 oder § 14b der Bundesärzteordnung, gilt § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 entsprechend. (4) Die zuständige Behörde ... Eignung eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit auszuschließen. § 34 Absatz 2, 5 Satz 2 und 3, Absatz 6 bis 8 gilt entsprechend. § 35a Erlaubnis nach ... 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 oder Nummer 5 der Bundesärzteordnung nicht vorliegen. § 34 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Die Erlaubnis wird nach dem Muster der Anlage 17 zu ... 5. Die folgenden Anlagen 16 bis 19 werden angefügt: „Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 oder Absatz 1a der Bundesärzteordnung  ...


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