interne Verweise§ 10 ÄApprO Meldung und Zulassung zur Prüfung (vom 01.10.2021) ... Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich sind, müssen vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein. ... Prüfung erforderliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 muss vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein. ...
Zitat in folgenden NormenErste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013) ... Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich sind, müssen vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein. Die ... erforderliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 muss vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erworben worden sein. ... das Wort „Zweiten" durch das Wort „Dritten" ersetzt. 24. § 41 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ... haben. Satz 2 gilt entsprechend für Studierende in einem Modellstudiengang nach § 41 , in dem der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem ...
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