Tools:
Update via:
§ 6 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzerAusbV k.a.Abk.)
§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4581/a63474.htm