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Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzerAusbV k.a.Abk.)
Anlage I (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin - sachliche Gliederung -
Anlage I wird in 4 Vorschriften zitiert
(siehe BGBl. I 1997 S. 161ff)
Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I WinzerAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WinzerAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 WinzerAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in den Anlagen I und II für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen ...
§ 8 WinzerAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I in Abschnitt I für das erste Ausbildungsjahr und in Abschnitt II unter den laufenden Nummern ...
§ 9 WinzerAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
Anlage II WinzerAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin - zeitliche Gliederung -
... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 1 der ... 8 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Traubenerzeugung ... 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Kellerwirtschaft ... 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 5 Vermarkten ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 ... 7 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 5 Vermarkten ...
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