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Anlage 1 - Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)

V. v. 10.09.1996 BGBl. I S. 1411, 1997 I S. 2861; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4043
Geltung ab 07.10.1996; FNA: 2129-27-2-4 Umweltschutz
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Anlage 1 zur Beförderungserlaubnisverordnung



Diese Anlage enthält den Vordruck eines Antrags auf Erteilung einer Beförderungserlaubnis (§ 7 Abs. 1).

(siehe BGBl. I 1996 S. 1416 - 1418)





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 BefErlV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
vom 24.02.2012 BGBl. I S. 212

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 BefErlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BefErlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BefErlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BefErlV Antrag und Unterlagen (vom 01.06.2012)
... einer Beförderungserlaubnis ist schriftlich unter Verwendung eines Vordrucks nach Anlage 1 bei der zuständigen Behörde zu stellen. (2) Dem Antrag sind die Unterlagen ...
§ 9 BefErlV Lesbarkeit und Dokumentenechtheit
... Eintragungen in den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vordrucken müssen leserlich in deutscher Sprache mit Druck, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
...  a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 zur Beförderungserlaubnisverordnung". b) Im Einleitungssatz wird das Wort ...