§ 39 - Wertpapierbereinigungsschlußgesetz (WPapBerSchlG k.a.Abk.)

G. v. 28.01.1964 BGBl. I S. 45; zuletzt geändert durch Artikel 202 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.04.1964; FNA: 4139-1-4 Wertpapierbereinigung
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§ 39



Soweit dieses Gesetz auf das Wertpapierbereinigungsgesetz Bezug nimmt, ist darunter je nach dem Geltungsbereich das Gesetz zur Bereinigung des Wertpapierwesens vom 19. August 1949 (WiGBl. S. 295), geändert durch Artikel X § 15 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 861), oder das entsprechende Gesetz des Landes Berlin vom 26. September 1949 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil I S. 346) zu verstehen.



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