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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.05.2012 aufgehoben

II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3586; aufgehoben durch V. A. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1279
Geltung ab 13.12.2004; FNA: 2030-14-140 Beamte
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II. Zuständigkeit



Das Bundesministerium des Innern kann die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche abweichend vom Abschnitt I in Einzelfällen selbst übernehmen.