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Zitierungen von § 6 Medizinprodukte-Gebührenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MedProdGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MedProdGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 MedProdGebV Gebührenerhöhung und -ermäßigung (vom 15.08.2013)
... eine nach den §§ 2 bis 6 und 8 Nummer 1 und 2 gebührenpflichtige individuell zurechenbare öffentliche Leistung im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2326; zuletzt geändert durch Artikel 11a G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192
Artikel 5 MPGuaÄndG Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
... zu anderen Produkten beträgt 200 bis 1.000 Euro." 2. Die §§ 5 und 6 werden wie folgt gefasst: „§ 5 Amtshandlungen im Rahmen klinischer ... 22c Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes beträgt 600 bis 1.630 Euro. § 6 Beratungen Die Gebühr für die Beratung des Verantwortlichen nach § 5 ... Euro." 3. In § 11 Satz 1 werden die Wörter „§§ 2 bis 4, 6 und 8 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§§ 2 bis 6 und 8 Nummer 1 und ... 2 bis 4, 6 und 8 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§§ 2 bis 6 und 8 Nummer 1 und 2" ...
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