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§ 2 - Flächenstillegungsverordnung (FSV)
§ 2 Stillegung bei Bezug einer Produktionsaufgaberente
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Ein Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit kann eine Fläche nur
- 1.
- nach § 1 Abs. 1 oder
- 2.
- durch erstmalige Aufforstung für den gesamten in § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit genannten Zeitraum
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Zitierungen von § 2 FSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 FSV Pflichten bei Flächenstillegung
... Absatz 1 entsprechend anzuwenden. (3) Bei einer erstmaligen Aufforstung nach § 2 Nr. 2 ist der Leistungsempfänger verpflichtet, die erstmals aufgeforstete Fläche ...
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