§ 16 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (TWirtAusbV k.a.Abk.)

V. v. 17.05.2005 BGBl. I S. 1426; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 465
Geltung ab 01.08.2005; FNA: 806-22-1-6 Berufliche Bildung
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§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt vom 10. März 1976 (BGBl. I S. 514), geändert durch die Verordnung vom 20. Juli 1979 (BGBl. I S. 1145), außer Kraft.



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