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Zitierungen von § 4a BetrAVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a BetrAVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrAVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BetrAVG Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung (vom 01.01.2018)
... die Pflichten des Arbeitgebers nach Absatz 1 Satz 3, § 1a Absatz 4 Satz 2, den §§ 1b bis 6 und 16 sowie die Insolvenzsicherungspflicht nach dem Vierten Abschnitt bestehen nicht (reine ...
§ 17 BetrAVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2018)
... Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 16 sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung ... steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Die §§ 1 bis 16 gelten entsprechend für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Leistungen ... der betrieblichen Altersversorgung werden unbeschadet des § 18 durch die §§ 1 bis 16 und 26 bis 30 nicht ...
§ 22 BetrAVG Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung (vom 24.06.2020)
... einer reinen Beitragszusage gezahlt werden, zu übertragen, 2. entsprechend § 4a Auskunft zu verlangen und 3. entsprechend § 6 vorzeitige Altersleistungen in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1210
Anlagen SokaSiG
...  ...  ...  ...  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 BetrRSG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... die Pflichten des Arbeitgebers nach Absatz 1 Satz 3, § 1a Absatz 4 Satz 2, den §§ 1b bis 6 und 16 sowie die Insolvenzsicherungspflicht nach dem Vierten Abschnitt bestehen nicht (reine ... einer reinen Beitragszusage gezahlt werden, zu übertragen, 2. entsprechend § 4a Auskunft zu verlangen und 3. entsprechend § 6 vorzeitige Altersleistungen in ...

Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EUMobRLUG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... des Arbeitsverhältnisses seinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilt." 5. § 4a wird wie folgt gefasst: „§ 4a Auskunftspflichten (1) Der ... Arbeitgeber mitteilt." 5. § 4a wird wie folgt gefasst: „ § 4a Auskunftspflichten (1) Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem ...