Anlage 1 (zu § 8 Abs. 4)
siehe BGBl. I 1998 S. 4069
interne Verweise§ 8 VerkPrV Bestehen der Prüfung ... (4) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Freistellung ...
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