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§ 10a - Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
G. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Geltung ab 15.01.2005; FNA: 96-14 Luftverkehr
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Geltung ab 15.01.2005; FNA: 96-14 Luftverkehr
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§ 10a Sicherheitsausrüstung
(1) 1Sicherheitsausrüstung sind Kontrollmittel zur Durchführung der Kontrollen von Fluggästen und Handgepäck, von aufgegebenem Gepäck, von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen, von Fracht und Post, von Bordvorräten und Flughafenlieferungen sowie von sonstigen Gegenständen, die auf die Luftseite des Flugplatzes verbracht wurden oder werden sollen. 2Zur Sicherheitsausrüstung zählen auch Sprengstoffspürhunde oder andere für das Aufspüren von Stoffen ausgebildete Tiere. 3Keine Sicherheitsausrüstung nach Satz 1 sind einfache Hilfsmittel und Alltagsgegenstände, die üblicherweise auch außerhalb von Sicherheitskontrollen verwendet werden.
(2) 1Sicherheitsausrüstung darf für Maßnahmen nach den §§ 5, 8, 9 und 9a nur verwendet werden, wenn sie durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert ist. 2Sicherheitsausrüstung wird zertifiziert, wenn sie
- 1.
- den maßgeblichen Standards nach der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, sowie
- 2.
- den weitergehenden Anforderungen an Leistung, Zuverlässigkeit und operative Einsatzfähigkeit nach der Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 5
(3) 1Sicherheitsausrüstung muss ferner für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durch die Luftsicherheitsbehörde zugelassen sein. 2Die Sicherheitsausrüstung wird zugelassen, wenn die zertifizierte Sicherheitsausrüstung für den vorgesehenen Kontrollzweck geeignet ist und am konkreten Einsatzort die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Einsatz der Sicherheitsausrüstung getroffen wurden.
(4) Die Luftsicherheitsbehörde überwacht die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen bei Verwendung der zertifizierten und zugelassenen Sicherheitsausrüstung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes G. v. 23. Februar 2017 BGBl. I S. 298 m.W.v. 4. März 2017
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Frühere Fassungen von § 10a LuftSiG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.03.2017 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vom 23.02.2017 BGBl. I S. 298 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10a LuftSiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a LuftSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 LuftSiG Aufgaben (vom 04.03.2017)
... 1 Satz 2 und § 9 Absatz 1 Satz 2 zulässt, 4. Sicherheitsausrüstung nach § 10a zertifiziert und zulässt, 5. Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber ...
§ 16 LuftSiG Zuständigkeiten (vom 01.05.2020)
... im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 betroffen sind. Die Aufgaben nach § 10a Absatz 3 und 4 werden ebenfalls vom Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen, soweit Sicherheitsausrüstung bei ... Satz 1 betroffen ist. (3a) Die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach § 10a Absatz 2 sowie die Überwachung der Einhaltung der luftsicherheitsrechtlichen Verpflichtungen der ... (3b) Abweichend von Absatz 3a Satz 3 werden die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach § 10a Absatz 2 von der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten ...
§ 16a LuftSiG Beleihung (vom 01.05.2020)
... nach § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 6, § 9 Absatz 3, § 9a Absatz 2 und § 10a Absatz 2 bis 4 . (2) Die Beleihung ist nur zulässig, wenn 1. der zu ...
§ 17 LuftSiG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 26.11.2019)
... Einzelheiten zu Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung nach § 10a zu regeln. (6) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ...
Zitat in folgenden Normen
Bundespolizeigesetz (BPolG)
Artikel 1 G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 4 BPolG Luftsicherheit (vom 27.06.2020)
... vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach den §§ 3, 5, 9 Absatz 1a und § 10a Absatz 2 des Luftsicherheitsgesetzes , soweit diese Aufgaben nach § 16 Absatz 3a und 3b des Luftsicherheitsgesetzes in ...
Luftsicherheitsausrüstungsverordnung (LuftSiAV)
V. v. 11.05.2021 BGBl. I S. 1159
§ 1 LuftSiAV Anwendungsbereich
... die Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung im Sinne von § 10a des Luftsicherheitsgesetzes ...
§ 2 LuftSiAV Begriffsbestimmungen
... Sicherheitsausrüstung für ihren bestimmungsgemäßen Einsatzzweck im Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 1 des Luftsicherheitsgesetzes nutzt. (2) Eine Geräteakte ist eine Dokumentation über die ...
§ 3 LuftSiAV Maßgebliche Standards und weitergehende Anforderungen für Sicherheitsausrüstung
... Die maßgeblichen Standards für Sicherheitsausrüstung nach § 10a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Luftsicherheitsgesetzes ergeben sich aus Anhang I Abschnitt 12 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen ... Zuverlässigkeit und operative Einsatzfähigkeit von Sicherheitsausrüstung nach § 10a Absatz 2 Nummer 2 des Luftsicherheitsgesetzes sind die in der Anlage R zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm beschriebenen technischen ...
Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 944; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Anlage 1 LuftSiGebV (zu § 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.02.2024)
... sowie die Überwachung einer rechtmäßigen Verwendung gemäß § 10a LuftSiG 16.1 Zertifizierung von ... 16.1 Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung gemäß § 10a Absatz 2 LuftSiG nach Zeitaufwand ... einschließlich Sprengstoffspürhundeteams gemäß § 10a Absatz 3 LuftSiG nach Zeitaufwand ... Sicherheitsausrüstung je Gerät bzw. Sprengstoffspürhundeteam gemäß § 10a Absatz 4 LuftSiG nach Zeitaufwand ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
G. v. 23.02.2017 BGBl. I S. 298
Artikel 1 1. LuftSiGÄndG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
... e) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 10a Sicherheitsausrüstung". f) Nach der Angabe zu § 16 wird folgende Angabe ... 1 Satz 2 und § 9 Absatz 1 Satz 2 zulässt, 4. Sicherheitsausrüstung nach § 10a zertifiziert und zulässt, 5. Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber ... sowie zu den Sicherheitsbereichen" ersetzt. 12. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Sicherheitsausrüstung (1) ... 12. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Sicherheitsausrüstung (1) Sicherheitsausrüstung sind Kontrollmittel zur ... Bereiche im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 betroffen sind. Die Aufgaben nach § 10a Absatz 3 und 4 werden ebenfalls vom Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen, soweit Sicherheitsausrüstung bei ... werden eingefügt: „(3a) Die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach § 10a Absatz 2 sowie die Überwachung der Einhaltung der luftsicherheitsrechtlichen Verpflichtungen der ... (3b) Abweichend von Absatz 3a Satz 3 werden die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach § 10a Absatz 2 von der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten ... nach § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 6, § 9 Absatz 3, § 9a Absatz 2 und § 10a Absatz 2 bis 4 . (2) Die Beleihung ist nur zulässig, wenn 1. der zu Beleihende ... Einzelheiten zu Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung nach § 10a zu regeln. (6) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ...
Artikel 2 1. LuftSiGÄndG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach den §§ 3, 5, 9 Absatz 1a und § 10a Absatz 2 des Luftsicherheitsgesetzes , soweit diese Aufgaben nach § 16 Absatz 3a und 3b des Luftsicherheitsgesetzes in ...
Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Artikel 1 LuftSiGebVÄndV Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
... sowie die Überwachung einer rechtmäßigen Verwendung gemäß § 10a LuftSiG 16.1 Zertifizierung von ... 16.1 Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung gemäß § 10a Absatz 2 LuftSiG nach Zeitaufwand ... einschließlich Sprengstoffspürhundeteams gemäß § 10a Absatz 3 LuftSiG nach Zeitaufwand ... Sicherheitsausrüstung je Gerät bzw. Sprengstoffspürhundeteam gemäß § 10a Absatz 4 LuftSiG nach Zeitaufwand ...
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