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Zitierungen von § 18 LuftSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 LuftSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 LuftSiG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 26.11.2019)
... mit Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als Ordnungswidrigkeit nach § 18 Absatz 2 geahndet werden können. (7) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024)
... für Schmalspurbahnen, f) § 78 der Aufenthaltsverordnung, g) § 18 Absatz 1 Nummer 9 des Luftsicherheitsgesetzes ; 2. die Bundespolizeidirektion 11 für die Aufgaben nach § 4a und Verwendungen ... für Schmalspurbahnen, f) § 78 der Aufenthaltsverordnung, g) § 18 Absatz 1 Nummer 9 des Luftsicherheitsgesetzes . Dies schließt die Zuständigkeit für die Erteilung von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
G. v. 23.02.2017 BGBl. I S. 298
Artikel 1 1. LuftSiGÄndG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
... mit Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als Ordnungswidrigkeit nach § 18 Absatz 2 geahndet werden können. (7) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale ... Daten sind gebühren- und auslagenfrei." 21. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Bußgeldvorschriften (1) ... 21. § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 4. BPolZVÄndV Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden
... ersetzt. bbb) Folgender Buchstabe g wird angefügt: „g) § 18 Absatz 1 Nummer 9 des Luftsicherheitsgesetzes ;". dd) In Nummer 2 werden die Wörter „Flughafen Frankfurt/Main" ... ersetzt. bbb) Folgender Buchstabe g wird angefügt: „g) § 18 Absatz 1 Nummer 9 des Luftsicherheitsgesetzes ." c) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Es sind befugt zur ...
 
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