Zitat in folgenden NormenGeschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 40 GOBVerfG ... ein Mitglied mehreren Kammern an, regelt der Senat in dem Beschluss nach § 15a Absatz 2 BVerfGG, wie sich die Zuständigkeit für die diesem zugeteilten Verfahren auf ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGeschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 15.12.1986 BGBl. I S. 2529; aufgehoben durch § 73 B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 40 GOBVerfG ... Gehört ein Richter mehreren Kammern an, regelt der Senat in dem Beschluß nach § 15a Abs. 2 BVerfGG, wie sich die Zuständigkeit für die ihm zugeteilten Verfahren auf die ...
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